Dass der Gläubiger auf seine Rechte verzichtet, ist ja eigentlich der Glücksfall aller Glücksfälle. Hätte ich auch gern mal freiwillig. Da kann sich die Bank ja nicht mal mehr auf das Fortbestehen der öffentlich-rechtlichen Pfandverstrickung berufen. Was also erwartet sie noch?
Es liegt m.E. beim Verwalter, das Kontoguthaben freizugeben - obgleich die Bareinzahlung natürlich nur mit Augen- und Hühneraugenzudrücken freigegeben werden kann. Die ist ja dann tatsächlich keine Gutschrift aus unpfändbaren Einkünften mehr.
Du selbst kannst m.E. gar nichts mehr entscheiden. Worüber denn? Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn der Gläubiger bereits verzichtet hat.