A und B sind Grundstückseigentümer in Erbengemeinschaft. Es existiert ein notarieller Übertragungsvertrag, in dem aufschiebend bedingt für den Fall der Wiederverheiratung des B sein Erbteil (weiteres Vermögen abgesehen von diesem Grundstück existiert nicht) an A übertragen wird.
A legt den Vertrag in Ausfertigung, sowie zum Nachweis der Wiederverheiratung Heiratsurkunde in beglaubigter Abschrift vor, und beantragt Eintragung als Alleineigentümer.
Handelt es sich hierbei um eine unzulässigerweise aufschiebend bedingte Auflassung, oder übersehe ich etwas?