Hallo!
Ich hatte einen etwas turbulenten Versteigerungstermin, bei dem jemand in Vollmacht ein Gebot abgegeben hatte. Die Vollmacht war jedoch leider betragsmäßig begrenzt und der Bieter hat über diese Grenze geboten, genau um 3,5 % zuviel. Im Eifer des Gefechts hatte ich dies nicht bemerkt und das Gebot zugelassen sowie den Zuschlag erteilt.
Als Gericht kann ich da wohl von Amts wegen nichts mehr machen...
Hat trotzdem jemand Ideen oder Erfahrungen hierzu? Amtshaftung?
Wäre dankbar für jede Anregung!
Bietvollmachtsbeschränkung nicht beachtet
-
-
Amtshaftung?
Erfahrungen dieser Art habe ich nicht. Aber wenn der Rechtspfleger auf ein Gebot, das er als unwirksam hätte zurückweisen müssen, den Zuschlag erteilt hat, dann ist der Zuschlag anfechtbar - auch vom Ersteher.
Angesichts dessen würde ich jetzt nicht an irgendwelche Amtshaftung-und-dann-Regress-Phantasien meine Zeit vertun, sondern abwarten.
Vielleicht ist der Ersteher dem Bieter ja dankbar und lässt alles auf sich beruhen. -
Momentan kannst du eh nur abwarten.
Zuschlag ist erteilt.
Entweder es kommt eine Zuschlagsbeschwerde oder nicht. -
Das ist möglich, es ist ja nicht viel drüber.
Würdest Du den Ersteher darauf hinweisen? -
Das ist möglich, es ist ja nicht viel drüber.
Würdest Du den Ersteher darauf hinweisen?
Ansichtssache.
Ich neige dazu, immer mit offenen Karten zu spielen. Sollte es freilich um Peanuts gehen, würde ich eher keine schlafenden Hunde wecken. -
O.K. Hat mir geholfen.
Vielen Dank für Euere Antworten! -
Denke, Vollmachtsbeschränkung ist Sache zwischen Vollmachtsgeber und Vollmachtsnehmer.
-
Denke, Vollmachtsbeschränkung ist Sache zwischen Vollmachtsgeber und Vollmachtsnehmer.
Nicht unbedingt.
Es kommt darauf an, ob diese Beschränkung nur im Innenverhältnis oder auch im Außenverhältnis gelten soll.
Im Zweifel würde ich letzteres annehmen.
Auch Stöber, § 71 Rdn. 6.3 lit b), vertritt die Auffassung, dass Beschränkungen etwa nach der Höhe des Gebots auch vom Gericht zu beachten sind. Er begründet dies mit dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 ZVG. -
Kommt auf die Formulierung der Vollmacht an, aber im Grundsatz stimme ich zu.
Immerhin mal ein Fall, bei welchem man den nicht ausreichenden Inhalt einer vorliegenden Vollmacht unter Berufung auf § 71 Abs.2 ZVG beanstandet. In anderen Fällen verzichtet man eigenartigerweise überhaupt auf einen Vertretungsnachweis (Gebot durch eine GbR).
Das aber nur nebenbei. -
... nicht schon wieder!
-
Nach den aktuellen Entscheidungen des OLG Schleswig und des OLG München zum rechtsgeschäftlichen Erwerb wird die Luft langsam dünner.
-
Ich habe keine Lust mehr, mich darüber aufzuregen.
-
Cromwell: Zitiere mal ordentlich.
-
Cromwell: Zitiere mal ordentlich.
Lieber nicht, das Thema "Wie kommt die GbR ins Grundbuch" (oder vielmehr - wie kann das Gericht dies unterbinden) hat er dutzendfach schon im Grundbuch-Forum dargestellt.
Bestimmt ganz spannend, hat mit rechtsgeschäftlicher Bietvollmacht und der hier gestellten Frage aber überhaupt nichts zu tun und möge daher dort bleiben, wo man es haben will. -
Wer das Forum aufmerksam verfolgt, weiß, welche Entscheidungen gemeint waren.
Mit der GbR hat der Thread nicht unmittelbar zu tun. Mittelbar jedoch schon, wenn man daran erinnert, dass im Anwendungsbereich des § 71 Abs.2 ZVG mit zweierlei Maß gemessen wird. Ob man das gerne hört, ist eine andere Frage. -
Wer das Forum aufmerksam verfolgt, weiß, welche Entscheidungen gemeint waren.
Solche Hinweise sind nicht sehr hilfreich und in Zeiten von Internet und Hyperlinks unnötig.
ZitatMit der GbR hat der Thread nicht unmittelbar zu tun. Mittelbar jedoch schon, wenn man daran erinnert, dass im Anwendungsbereich des § 71 Abs.2 ZVG mit zweierlei Maß gemessen wird. Ob man das gerne hört, ist eine andere Frage.
Falsch! Wir verstehen das "neue" GbR-Recht nicht! Aber es ist müßig, diese zu nichts führende Diskussion aufzuwärmen. -
Wollte ich auch nicht und ist aus meiner Sicht auch keiner Aufregung wert.
-
Wer das Forum aufmerksam verfolgt, weiß, welche Entscheidungen gemeint waren.
Vielleicht bist Du der einzige, der "das Forum aufmerksam verfolgt."
Es wäre daher schön gewesen, wenn Du Dich herabgelassen hättest, uns Unwissenden, das Forum nicht in all seinen Unterforen Verfolgenden, auf die Sprünge zu helfen, statt uns nur Ahnungslosigkeit zu attestieren.
Liebe Annett,Cromwell: Zitiere mal ordentlich.
Cromwells Anspielung bezog sich auf hier #27 und #28.
Wie gesagt, im Grundbuch-Forum. -
Danke 15. Meridian.
Genau so war das gemeint. Das GB-Forum ist nicht mein Haupttummelplatz und wenn ich nach GbR suche, würde mich das dort auch nicht weiter bringen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!