Die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Genehmigung eines unentgeltlichen Übertragungsvertrags ist notwendig, wenn die Eltern der minderjährigen Übernehmerin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Grundbesitz erhalten sollen und eine Pflicht der Eltern zur Übernahme von Kosten jeglicher Art nicht vereinbart ist (Aufgabe v. OLG Celle, Beschl. v. 16.2.2001 – 4 W 324/00
OLG Celle, Beschl. v. 7.11.2013 – 4 W 186/13, NJOZ 2014, 1100