Ich hab es ein Mal (leider) auf Verlangen gemacht. Das passiert mir aber nicht wieder.
Dann verursuchst du auf "meine" Anforderung der Urschrift hin allerdings ggf. einen (neuen) Beschluss deines OLG gem. § 5 I 3 FamFG.
Wäre mir nicht unrecht... Ich hoffe nämlich, dass dort dann wenigstens ein paar Leute entscheiden, die logisch denken können...
Ich finde das mit dem Original total bescheuert. In der örtlichen Sonderzuständigkeit muss ich das Original wegschicken und bei einer Rechtshilfe "nur" die Ausfertigung? Das kann es ja wohl nicht sein.
Die beurkundende Behörde behält das Original und übersendet eine Ausfertigung, welche die Urschrift im Rechtsverkehr ersetzt.
Auch das mit den Kosten ist völliger Nonsens....
Aber gut, hab meine Ansicht der Sache bereits ausführlich dargelegt.