Ich habe eine völlig zerstrittene Erbengemeinschft A;B;C.
A beantragt einen gemeinschaftlichen Erbschein für alle 3, die Voraussetzungen u. Nachweise liegen alle vor. B und C widersprechen ausdrücklich der Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins und wollen einen Teilerbschein nur für B und C.
Den kann ich ja erteilen, aber können B und C die Erteilung des von A beantragten gemeinschaftlichen Erbschein verhindern?
Hat jemand eine Idee?