Hallo zusammen, hatte vielleicht schon mal jemand folgendes?
Mir liegt ein gesiegelter Antrag nebst Bewilligung der Stadt als Sanierungsbehörde vor, aufgrund dessen ich den Sanierungsvermerk in nur 2 von 35 Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern löschen soll???
Text der Bewilligung:...für das obengenannte Teileigentum wird die Sanierung gemäß § 163 (1) BauGB für abgeschlossen erklärt ...
Ursprünglich war der Sanierungsvermerk auf mehreren Grundstücken eingetragen worden und Jahre später (nach Grundstücksvereiniugung und anschließender Aufteilung gemäß § 8 WEG) an die 35 Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher übertragen worden.
Unabhängig davon das ich das Haus kenne (und es ist wirklich toll saniert geworden) wundert es mich, das die Löschung nicht für das ganze Haus sondern nur für 2 TE-Blätter mit je 32/1.000 erfolgen soll ???
Schöner/Stöber RdNr. 3885 geht vom Entfallen der Verfügungsbeschränkungen an Grundstücken aus, und obwohl der Sanierungsvermerk ja kein Recht, sondern nur der Vermerk einer Verfügungsbeschränkung ist, stellt sich mir nun die Frage ob die Aufhebung und Löschung überhaupt für einzelne Wohnungen erfolgen kann und darf?