Wie ist es denn eigentlich steuerrechtlich, wenn eine Immobilie des Schuldners unter Zwangsverwaltung steht. Dann werden ja die Mieten durch den Zwangsverwalter eingezogen und gegenüber dem Gläubiger abgerechnet. In der Insolvenzmasse landet davon nichts.
Allerdings sind doch die Mieteinnahmen - auch wenn sie nicht beim Schuldner/Verwalter landen - steuerpflichtige Einkünfte?! Hieße das dann, dass sie in der Einkommensteuererklärung erklärt werden müssen (durch den IV) und man dann dicke Masseforderungen am Hals hat, obwohl die Mieteinnahmen komplett durch den Zwangsveralter einkassiert wurden?
Kann doch eigentlich nicht sein, oder?
Grüße