Hallo,
ich habe es bisher immer so gehandhabt, dass ich einen Ehe und Erbvertrag als IVer-Sache und auch als VI-er Sache eingetragen habe.
Jetzt habe ich aber von anderen Amtsgerichten mitbekommen, dass die das nicht machen.
Ich will ja keine "Nummern frisieren", daher meine Frage:
Wie wird das bei Euern Amtsgerichten gemacht?
Ein Blick in die Aktenordnung konnte mir bisher auch nicht weiterhelfen