Hallo alle zusammen!
In meinem Fall wurde ein in Österreich wohnhafter "bekannter" Unternehmer verklagt.
Der Beklagte hat sich vor dem Amtsgericht selbst vertreten.
Im Urteil wurden die Kosten des Rechtsstreits gequotelt.
Der Beklagte macht nunmehr Kosten für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins geltend. Diese sind meiner Meinung auch grundsätzlich erstattungsfähig. Die Reisekosten sind unproblematisch.
Streitig sind die geltend gemachten Übernachtungskosten, die ziemlich hoch sind.
Da der Verhandlungstermin zeitig stattfand, fand ich grundsätzlich die Anreise des Beklagten aus Österreich am Tag zuvor sinnvoll. Nur handelt es sich bei dem Beklagten um eine offensichtlich ziemlich vermögende Partei, die entsprechend in einem sehr teuren Hotel übernachtet hat. Die Gegenseite wehrt sich verständlicherweise gegen diese hohen Übernachtungskosten mit Frühstück und meint, dass ein weniger teueres Hotel ausreichend gewesen wäre. Der Beklagte hat sich, trotz Aufforderung hierzu nicht geäußert.
Ok, ich kann nicht von dem Beklagten verlangen, dass er in einer Jugendherberge übernachtet, aber muss die Gegenseite die Kosten eines Luxushotels erstatten?
Wo ist die Grenze? Gibt es Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten?
Für eure Antworten bin ich sehr dankbar