Hallöchen,
folgendes Problem. Habe in letzter Zeit von ein paar Schuldnern häufiger folgende Eingaben:
Ein Fall des § 900 IV ZPO: Der GV ist nur noch Privatperson, nicht mehr Beamter, da § 1 GVO aufgehoben wurde. Als Privatperson darf er nicht hoheitlich handeln.
Ein Erinnerung nach § 766 ZPO, ZPO , GG etc gelten nicht. PfÜb daher zu Unrecht erlassen. Kein wirksamer Vollstreckungstitel wurde demm GV bzw. Gericht vorgelegt, weil das Urteil nicht vom Richter persönlich unterschrieben wurde.
Und ähnlich "sinnvolle" Eingaben.
Wie sieht das bei Euch aus?