Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Dann stimmt Deine Annahme nicht. So werden in bestimmten Gebieten z. B. die eingescannten Loseblattgrundbücher vernichtet. Weil sie sind ja eingescannt. Dass es auch dabei Fehler gab - wenige, aber eben vorhanden - wird entgegen dem Gesetz ausgeblendet.

    Ohne es zu wissen, dürfte es sich in Hessen auch eher um die (hoffentlich vollständig eingescannten) Loseblattgrundbücher handeln. Die anderen dürften bereits von Haus aus mangels doppelter Datenhaltung nicht vernichtet werden.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zur Abwechslung mal was ohne Grundbuchgedöns :

    Gem. vorl. Protokoll der letzten Besprechung der Landgerichtspräsidenten mit dem JuMi ist für die ans Amtsgericht kommende Nachlasssachen geplant :

    a.) Aufhebung der Richtervorbehalte über die Länderöffnungsklausel des § 19 RpflG und dafür als "Gegenleistung"

    b.) Abschaffung :eek:der Amtsermittlungspflicht der Erben ( bisher § 41 LFGG )


    Zumindest bzgl. b.) höre ich bereits jetzt im Hintergrund das Aufjaulen von Cromwell .:)

  • Das Gesetz zur Erleichterung der Grundbuchreform ist übrigens in 1. Lesung vom Bundestag an den Rechtsausschuss verwiesen worden.

  • Das Gesetz zur Erleichterung der Grundbuchreform ist übrigens in 1. Lesung vom Bundestag an den Rechtsausschuss verwiesen worden.

    Ist das die Geschichte mit den Beschlussfertigern, die eine Grundbuchrechtsschnellbleiche bekommen sollen?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ja. Und ehrlich gesagt bin ich allmählich ein Fan dieser Maßnahme, weil ich mir sonst in meinen digitalen Aktenbergen allmählich den digitalen Strick drehen muss. Wir brauchen dringendst mehr Leute, woher die kommen ist mir mittlerweile schnurz. Standesdünkel muss man sich leisten können und im Moment können wir uns den leider nicht mehr leisten. Mit den paar Leutz die von Schwetzingen kommen, schaffen wir es defintiv ned.

  • Ja. Und ehrlich gesagt bin ich allmählich ein Fan dieser Maßnahme, weil ich mir sonst in meinen digitalen Aktenbergen allmählich den digitalen Strick drehen muss. Wir brauchen dringendst mehr Leute, woher die kommen ist mir mittlerweile schnurz. Standesdünkel muss man sich leisten können und im Moment können wir uns den leider nicht mehr leisten. Mit den paar Leutz die von Schwetzingen kommen, schaffen wir es defintiv ned.

    Ich kann das mittlerweile auch nachvollziehen :heul:

    Einmal editiert, zuletzt von Siegfried Farnon (7. Mai 2014 um 20:55)

  • In Baden-Württemberg ist im Justizbereich in letzter Zeit so viel ruiniert worden, dass man vielleicht meint, darauf käme es jetzt auch nicht mehr an.

    Aber gut, dann wären wir halt in Bayern die Einzigen, die in Nachlasssachen noch vernünftig im Interesse der Bürger arbeiten.

  • Ja. Und ehrlich gesagt bin ich allmählich ein Fan dieser Maßnahme, weil ich mir sonst in meinen digitalen Aktenbergen allmählich den digitalen Strick drehen muss. Wir brauchen dringendst mehr Leute, woher die kommen ist mir mittlerweile schnurz. Standesdünkel muss man sich leisten können und im Moment können wir uns den leider nicht mehr leisten. Mit den paar Leutz die von Schwetzingen kommen, schaffen wir es defintiv ned.

    Ich kann das mittlerweile auch nachvollziehen :heul:

    Ich nicht.

    Mit einer solchen Einstellung denkt man nur an heute und morgen und verliert das Grundsätzliche aus dem Blick. In diesem Zusammenhang das Wort Standesdünkel in den Mund zu nehmen, ist - mit Verlaub - eine Dummheit.

    Wenn man die Arbeit mangels Personal nicht schafft, dann bleibt sie eben liegen. So einfach ist das.

  • 1. Die Auffassung von Cromwell teile ebenso. Im Grundbuchbereich sollte nur speziell ausgebildete Fachkräfte arbeiten. Dies sind derzeit ausschließlich Rechtspfleger. Insoweit Beschlussfertiger/Ratschreiber eine vergleichbare Ausbildung/Fortbildung durchlaufen hätte ich keine Bedenken mit ihnen zusammenzuarbeiten.

    2. Eine Abschaffung :eek:der Amtsermittlungspflicht der Erben gemäß § 41 LFGG halte ich für einen großen Fehler. Insbesondere vor dem Hintergurn, dass die Zahl der kinderlosen Alleinstehenden in den letzten 20 Jahren angestiegen ist. Die gewerbsmäßigen Erbenermittler werden sich freuen.


  • In Baden-Württemberg ist im Justizbereich in letzter Zeit so viel ruiniert worden, dass man vielleicht meint, darauf käme es jetzt auch nicht mehr an.

    Aber gut, dann wären wir halt in Bayern die Einzigen, die in Nachlasssachen noch vernünftig im Interesse der Bürger arbeiten.


    Es gibt auch Bürger, die ein Interesse daran haben und es schätzen, wenn sich der Staat soweit wie möglich aus ihrem persönlichen Bereich raushält. Wir kommen hier auch gut ohne amtliche Erbenermittlungspflicht aus und arbeiten trotzdem vernünftig.


  • Mit einer solchen Einstellung denkt man nur an heute und morgen und verliert das Grundsätzliche aus dem Blick. In diesem Zusammenhang das Wort Standesdünkel in den Mund zu nehmen, ist - mit Verlaub - eine Dummheit.

    Wenn man die Arbeit mangels Personal nicht schafft, dann bleibt sie eben liegen. So einfach ist das.


    Diese Ansicht - mag sie vielleicht auch nicht ganz falsch sein - kann man sich auch nur leisten, wenn man in Ruhe in seinem Elfenbeinturm sitzt und nicht jeden Tag von den Neueingängen erschlagen wird.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!


  • Mit einer solchen Einstellung denkt man nur an heute und morgen und verliert das Grundsätzliche aus dem Blick. In diesem Zusammenhang das Wort Standesdünkel in den Mund zu nehmen, ist - mit Verlaub - eine Dummheit.

    Wenn man die Arbeit mangels Personal nicht schafft, dann bleibt sie eben liegen. So einfach ist das.


    Diese Ansicht - mag sie vielleicht auch nicht ganz falsch sein - kann man sich auch nur leisten, wenn man in Ruhe in seinem Elfenbeinturm sitzt und nicht jeden Tag von den Neueingängen erschlagen wird.

    Autsch. Cromwell verbal im Elfenbeinturm zu verorten, dürfte an der Sache weit vorbeigehen. Er ist vielleicht nicht mehr Rudersklave wie Du und ich, sondern sein eigener Kapitän. Als solcher ist er doch aber weit mehr als ein Rudersklave von täglichen Neueingängen erschlagen. Lässt er die Arbeit liegen, hat er nicht zum nächsten Monatsersten seinen Sold auf dem Konto, sondern demnächst keine Arbeit und kein Einkommen mehr.

    Ich Zwangsversteigerungsrechtspflegerin habe einen gewaltigen Vorteil gegenüber einem Grundbuchrechtspfleger: Nach spätestens 30 Jahren werden alle meine Fehler beerdigt. Da, wo im Grundbuch gepfuscht und geschludert wurde, kommen Arbeit und Ärger vielleicht erst Monate, Jahre oder manchmal Jahrzehnte später, jedenfalls aber unausweichlich nach.
    Wer will eine Justiz, in der der gute Glaube des Grundbuchs die Bezeichnung nicht mehr wert ist?

    Ja, ich kenne Zeiten, in denen nicht-eilige Grundbuchanträge neun lange Monate unerledigt liegen bleiben. In Neufünfland hat man gemurrt, bei Euch geht man auf die Barrikaden. Im Fall der Wiedervereinigung Deutschlands war die elende Personalausstattung ein unvermeidliches Übel, in Baden-Württemberg ist das Problem von der Politik hausgemacht. Seit 2007 oder 2008 ist die Notariatsreform in aller Munde. Man sollte also meinen, dass das Land Baden-Württemberg, wo man ja alles außer Hochdeutsch zu können bekundet, einmal zum Taschenrechner greift und den steigenden Personalbedarf im Rechtspflegerbereich spätestens 2008 erkennt. Und darauf reagiert.

    Ist das geschehen? HIER auf Seite 56 der PDF unter Punkt 11.4 sieht man die Ergebnisse der Rechtspflegerprüfungen der letzten Jahre bis 2011. 2011 dürften die 2008 eingestellten Anwärter fertig geworden sein, bis dahin dürfte also der bevorstehende Mehrbedarf nicht in den Anwärterzahlen wiederzufinden sein. So gab es 2009 100 Kandidaten für die Rechtspflegerprüfung BAWü (Ich weiß nicht, weil es nicht angegeben ist, ob es sich hier ausschließlich um die von BaWü eingestellten Anwärter handelt oder die Kollegen aus RLP und dem Saarland mitzahlen), 2010 gab es 92 Kandidaten, 2011 104 Kandidaten.

    Man sollte nun meinen, ab 2012 müsste sich die Anwärterzahl sichtbar erhöhen. in nämlicher Broschüre findet sich aber unter Punkt 1.11 (Seite 10 der PDF) die Angabe, es befänden sich für den gehobenen Dienst ganze 293 Leute in Ausbildung. An anderer Stelle finde ich die Zahl, dass es 2012 tatsächlich nur 94 Prüfungskandidaten in BaWü gab.

    Hier werden also die Rechtspfleger sehenden Auges verheizt. Man wusste um den Mehrbedarf und scheint nicht reagiert zu haben. Aus meiner Sicht: Man erschuf eine Notlage und sagt nun, dass man zur Hilfskrücke greifen muss, um die Notlage zu bewältigen.

    Und überhaupt: Würde sie denn bewältigt? Diese Rat(s)schreiber und Beschlussfertiger stehen doch heute noch nicht in den Startlöchern, oder? Ihre Schnellbleiche ist weder durchgeführt noch auch nur durchgeplant. Und wenn es stimmt, dass ohnehin nur höchstens 20 Leute von den Kommunen zur Justiz wechseln wollen - würden Euch denn anderthalb dieser Bereichsrechtspfleger pro Grundbuchgericht (es gibt ja nurmehr 13 nach der Reform) tatsächlich entlasten?

  • WOW ! Wollte gerade Ähnliches formulieren. Es ist ein Unding, funktionierende Einheiten (Kanzlei/Beschlussfertiger/Rechtspfleger) zu zerschlagen, um alsdann ein bis dato nirgendwo praktiziertes Verfahren in Gang zu setzen, nämlich den Rechtspfleger bzw. nunmehr „Sachbearbeiter“ mit mehr als 80- 85 % reiner Vor- und Nachbereitungstätigkeit zu befassen. Darauf hatte ich hier bereits hingewiesen https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post856521

    Gleichzeitig nimmt man dem „Sachbearbeiter“ die Rückgriffsmöglichkeit auf die Grundakten, die nun im „Bedarfsfall“ erst von Kornwestheim angefordert werden müssen. Auch der Umstand, dass nicht genügend Nachwuchs im Rechtspflegerbereich zur Verfügung steht und stehen wird, war frühzeitig erkennbar. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die Rückstände weiter anwachsen. Und ob sich dies durch die in Gang gesetzte Verordnung ändern wird, daran habe ich mit Meridian so meine Zweifel.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)


  • In Baden-Württemberg ist im Justizbereich in letzter Zeit so viel ruiniert worden, dass man vielleicht meint, darauf käme es jetzt auch nicht mehr an.

    Aber gut, dann wären wir halt in Bayern die Einzigen, die in Nachlasssachen noch vernünftig im Interesse der Bürger arbeiten.


    Es gibt auch Bürger, die ein Interesse daran haben und es schätzen, wenn sich der Staat soweit wie möglich aus ihrem persönlichen Bereich raushält. Wir kommen hier auch gut ohne amtliche Erbenermittlungspflicht aus und arbeiten trotzdem vernünftig.

    Dass die Kollegen vernünftig arbeiten, hatte ich nicht in Frage gestellt, sondern es ging mir um das System, innerhalb dessen sie arbeiten. Die Vorzüge der amtlichen Erbenermittlung wurden anderenorts schon mehrfach hervorgehoben und deshalb brauche ich sie hier nicht zu wiederholen.


  • Mit einer solchen Einstellung denkt man nur an heute und morgen und verliert das Grundsätzliche aus dem Blick. In diesem Zusammenhang das Wort Standesdünkel in den Mund zu nehmen, ist - mit Verlaub - eine Dummheit.

    Wenn man die Arbeit mangels Personal nicht schafft, dann bleibt sie eben liegen. So einfach ist das.


    Diese Ansicht - mag sie vielleicht auch nicht ganz falsch sein - kann man sich auch nur leisten, wenn man in Ruhe in seinem Elfenbeinturm sitzt und nicht jeden Tag von den Neueingängen erschlagen wird.

    Autsch. Cromwell verbal im Elfenbeinturm zu verorten, dürfte an der Sache weit vorbeigehen. Er ist vielleicht nicht mehr Rudersklave wie Du und ich, sondern sein eigener Kapitän. Als solcher ist er doch aber weit mehr als ein Rudersklave von täglichen Neueingängen erschlagen. Lässt er die Arbeit liegen, hat er nicht zum nächsten Monatsersten seinen Sold auf dem Konto, sondern demnächst keine Arbeit und kein Einkommen mehr.

    Wohl wahr.

    Gestern bekam ich gegen 16.30 Uhr einen Auftrag unter Übermittlung von PDF-Aktenauszügen im Umfang von ca. 140 Seiten. Erledigung erbeten wegen Fristablaufs bis heute früh. Sodann mehrere telefonische Kontaktnahmen zur Sachverhaltsklärung und mit der Arbeit begonnen. Nachts um 2.30 Uhr aufgestanden und bis 6.30 Uhr alles erledigt und weggemailt, damit der Schriftsatz möglichst noch vor Dienstbeginn beim zuständigen Gericht ist.

    Ich habe nichts gegen Arbeit. Aber sie muss dann auch vernünftig bezahlt und darf nicht ohne Bezahlung von Überstunden und aufgrund vom Dienstherrn selbst geschaffener Mangelzustände aufoktroyiert werden.

  • . Nachts um 2.30 Uhr aufgestanden und bis 6.30 Uhr alles erledigt und weggemailt, damit der Schriftsatz möglichst noch vor Dienstbeginn beim zuständigen Gericht ist.

    Immerhin mal eine andere Art seniler Bettflucht:gepennt::flucht:

  • Wenn eine Ware knapp ist, steigt ihr Preis.... Demzufolge müssten eigentlich die Gehälter der Rechtspfleger in BW deutlich steigen....


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Wenn eine Ware knapp ist, steigt ihr Preis.... Demzufolge müssten eigentlich die Gehälter der Rechtspfleger in BW deutlich steigen....

    :wechlach:

    Schön wärs. Da gibts für neu eingestellte Rpfl während der ersten 2 Jahren 4% weniger Bezüge. Das schafft doch Anreize für Neueinstellungen & Bewerbungen...

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