[quote='Hector','RE: Notariatsreform in Baden-Württemberg'] Mir scheint diese Baustelle nun doch eine Generationenfrage zu sein, Rechtspflegerinnen u. Rechtspfleger, die als Berufsanfänger mit dem System der ZGBÄ gestartet sind, würden gar nicht mehr zum alten System zurück kehren.
Das glaube ich auch. Für die alten Rechtspfleger, wie ich einer bin, sind technische bzw. EDV-Änderungen ein Gräuel. Die jungen beherrschen komplizierte Programme bereits, bevor ich überhaupt das Handbuch aufgeschlagen habe.
Jedenfalls sind die ZGÄ mit dem derzeit vorgesehenen Personal - sei es alt oder jung - nicht ohne gewaltige Rückstände zu schaffen.
Trotzdem kann es nicht Aufgabe eines Rechtspflegers sein, typische Schreibarbeiten, die überall von Hilfskräften vorgenommen werden, selbst zu erledigen.
Können die Rechtspfleger in den ZGÄ nicht auch noch dazu verpflichtet werden, die Aufgaben der Putzfrau zu übernehmen ? Das frage ich mich im Ernst. Aus welchem Gesetz ergibt sich, dass das nicht möglich ist ?