zu 19 und 20:
Das wäre mir gänzlich neu.
In hiesigen Breiten erfolgen Überprüfungen der gesammelten Akten in regelmäßigen Abständen nach entsprechender Aufforderung des LG, diese zu übersenden. Von einer Verpflichtung, neue Akten von vermögenden Betreuten sofort und selbstständig an das LG zu senden, war hier noch nie die Rede.