Ich weiß nicht so genau, ob mein Thema zu Familie und Vormundschaft gehört oder in einen anderen Bereich, aber ich stelle es nun erst einmal hier rein:
Ein Vater hat sich bei mir gemeldet und hat mir mitgeteilt, dass er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hat. Jetzt wurde er vom RA der Kindesmutter angeschrieben, dass er beurkunden lassen soll, dass er anerkennt Unterhalt für sein Kind zu zahlen. Dies köne er laut Mitteilung des RA kostenfrei beim Jugendamt oder beim Amtsgericht machen.
Der Vater möchte dies nun bei mir machen. Ist die Aufnahme dieser Erklärung beim AG wirklich kostenfrei (als die KostO noch galt ergab sich dies aus § 55 a KostO i. V. m. § 62 I Nr. 2 BeurkG - im GNotKG hab ich bisher keine derartige Regelung gefunden)? Falls ja, woraus ergibt sich das?
Ich mache erst seit 01.01.14 Urkundssachen und hatte einen solchen Fall noch nicht.
Im mir zur Verfügung stehenden Programm Eureka-Text habe ich kein Verfügungsformular und auch keinen Punkt für die Aufnahme einer solchen Erklärung gefunden.
Auch das Internet gibt diesbezüglich keine hilfreichen Erkenntnisse.
Hatte jemand von euch schon einmal einen solchen Fall? Gibt es eventuell irgendwo im Internet ein Muster für die Aufnahme einer solchen Erklärung durch das Gericht oder hätte jemand ein Muster, wie so etwas aussehen muss bzw., was nach der Aufnahme dieser Erklärung zu verfügen ist?
Gibt es eigentlich auch einen HRP für Familiensachen und ist diesbezüglich vielleicht dort ein Muster zu finden (ich mache nur Grundbuch, Nachlass und Urkundssachen - also keine Familiensachen)?
Ich weiß auch überhaupt nicht, was ich diesbezüglich zu beachten habe und was in der Erklärung unbedingt mit aufgenommen werden muss, wäre also für hilfreiche Tipps und Hinweise dankbar.