Hallo ihr,
habt Ihr Euch eigentlich schon mal überlegt, was ihr mit dem Urteil BGH, Urteil vom 26. Juni 2014 - IX ZR 162/13 anfangt?
danach muss ja die Insolvenzmasse zinsgünstig angelegt werden. Und das bereits ab 30.000 €. Die sind ja schnell zusammen. Müssen wir (Rechtspfleger) das denn jetzt in der Schlussrechnung prüfen? Und hält der Insoverwalter sich nicht an der Anlage, müsste ja eigentlich ein Gesamtschaden entstanden sein, der dann einen Sonderinsolvenzverwalter förmlich herbeiruft.
und Ihr ( Insoverwalter), wie geht Ihr denn jetzt vor. Auch und gerade mit den laufenden Verfahren? Stellt ihr einen Bänker ein, der die zinsgünstigsten Angebote heraussucht? Der Katalog des BGH ist ja schon gewaltig.
Ich finde, das können wir alle mal hier diskutieren, trifft ja uns alle.