Hallo zusammen.
Ich habe hier einen für mich neuen Sachverhalt vorliegen:
Das Grundstück wurde von der Erbengemeinschaft aufgelassen und auf einen der Erben übertragen.
In Abteilung 2 habe ich (noch) den Vermerk der Pfändung des Miterbenanteils (betrifft Vollstreckungsschuldner). Betrieben wird das Verfahren aus einer Zwasi III/1 - (anderer Gläubiger als Pfändung in II). Von den Daten der Grundbucheintragungen wurde die Pfändung vor der Zwasi eingetragen und geht vor. Muss ich die jetzt als bestehenbleibendes "Recht" berücksichtigen? Wenn ja, wie?
Der Pfändungsgläubiger hat keine Ansprüche angemeldet.
Hab nur die Kommentierung zur Pfändung in der TV gefunden.
Ich bin für Denkanstöße dankbar.