Hallo alle,
bei mir saß grad ein Antragsteller, dessen Konto durch Pfändnungs- und Einziehungsbeschluss des hiesigen Finanzamtes gepfändet wurde und begehrt die Festsetzung eines höheren Pfändungsfreibetrages. (Konto = Pfändungsschutzkonto)
Ist hierfür das Vollstreckungsgericht überhaupt zuständig oder müsste der Schuldner dazu zum Finanzamt gehen???
Ich bin erst seid Mai in der Zwangsvollstreckung tätig und hatte bisher noch nicht solch einen Fall.
Diejenigen unter euch die schon längere Erfahrung haben, können mir bestimmt unter die Arme greifen und vllt. auch bisl. Literatur / §§ an die Hand geben.
Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende