Moin ZVGler,
wir wurden als erstrangig eingetragene Gläubigerin einer Grundschuld von dem Versteigerungsgericht zum Verkehrswert angehört.
Diese Briefgrundschuld wurde vor 28 Jahren für unsere Rechtsvorgängerin eingetragen. Wir können nur erkennen, dass unsere Forderung erledigt ist und die GS somit nicht mehr valutiert. Ob die Grundschuld seinerzeit von uns abgetreten wurde oder wir die Löschungsbewilligung mit dem GS-Brief verschickt haben, lässt sich nicht mehr ermitteln (Akten wurden hier nach 10 Jahren vernichtet).
Unser bestehenbleibendes Grundschuldkapital entspricht dem Verkehrswert, so dass eine Versteigerung wahrscheinlich nicht möglich sein wird. Wie verhalten wir uns am besten gegenüber dem Versteigerungsgericht?
Besten Dank vorab!