Datenschutz in Strafsachen

  • Seit kurzem dürfen wir (Staatsanwaltschaft) bei unseren Forderungsanmeldungen keine vollständigen Urteile bzw. Strafbefehle mehr mitschicken, da dies gegen den Datenschutz verstößt (Es soll schließlich niemand erfahren, was der VU angestellt hat, und welche Strafe er bekommen hat.) Wir sind daher dazu übergegangen, lediglich das Rubrum sowie den Kostenausspruch lesbar zu lassen, Tenor, Strafausspruch und Gründe werden entweder geschwärzt oder meistens rauskopiert.

    Leider bekommen wir in letzter Zeit dadurch sehr oft Rückmeldung, dass unsere Forderung mangels Titulierung nicht anerkannt bzw. bestritten wird.

    Wie wird das bei Euch gehandhabt, habt Ihr Ideen, wie wir Datenschutz und Forderungsanmeldung unter einen Hut bringen?

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • dass unsere Forderung mangels Titulierung nicht anerkannt bzw. bestritten wird.

    Das verstehe ich nicht, Titulierung ist doch keine Voraussetzung für ein Anerkenntnis des Insolvenzverwalters. :confused:

    Außerdem ist doch die Kostenrechnung Vollstreckungstitel (§ 1 Abs. 1, 2 JBeitrO). :gruebel:

  • Na, mit meinem Insolvenzgericht gibt es keine Probleme ;).

    Nur ein paar böse Insolvenzverwalter wollen immer nicht mitspielen.

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    Erasmus von Rotterdam

  • Na, mit meinem Insolvenzgericht gibt es keine Probleme ;).

    Nur ein paar böse Insolvenzverwalter wollen immer nicht mitspielen.

    Aber wenn Du die Insolvezabteilung im Griff hast, hast Du doch auch mttelbar die Insolvenzverwalter im Griff... :teufel:

  • es betrifft meist auswärtige (also weiter weg als Du liebe gegs:)) Insolvenzverwalter. Zuletzt wurde mitgeteilt, dass "eine Entscheidung nicht beigefügt wurde" . Problematisch ist auch, dass oft erst im letzten Termin bestritten wird, und wir dann kaum Zeit zum reagieren haben :(. Ich werde künftig auf § 1 JBeitrO verweisen und nur noch einen Kostenansatz schicken, mal sehen, was passiert.

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    Erasmus von Rotterdam

  • Ich hatte heute erneut eine Mitteilung des AG Wedding, dass der Treuhänder die Forderung bestritten habe. Ich habe den Treuhänder nun angeschrieben, aus welchem Grund er bestritten hat, und werde zu gegebener Zeit wieder berichten.

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    Erasmus von Rotterdam

  • Ich hatte heute erneut eine Mitteilung des AG Wedding, dass der Treuhänder die Forderung bestritten habe. Ich habe den Treuhänder nun angeschrieben, aus welchem Grund er bestritten hat, und werde zu gegebener Zeit wieder berichten.

    Im Tabellenauszug sollte sich der Grund finden.

    "Nicht tituliert" wäre jedenfalls in der Tat eine ganz schlechte Begründung. :gruebel:

  • Im Tabellenauszug (vom AG übersandt) steht lediglich: "vom Treuhänder bestritten" Ich habe ihn jetzt angeschrieben, m.d.B. um Mitteilung, warum bestritten wurde.

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  • Im Tabellenauszug (vom AG übersandt) steht lediglich: "vom Treuhänder bestritten" Ich habe ihn jetzt angeschrieben, m.d.B. um Mitteilung, warum bestritten wurde.

    Wirklich kein Feld "Bestreitensgründe" mit Text? Wird gern übersehen. Wenn Gläubiger anrufen und meckern, sag ich immer: Bitte lesen ;)

    Aber es soll ja auch Verwalter geben, die die Gründe tatsächlich nicht reinschreiben. Dabei ist es ja schon für mich selbst einfacher, wenn ich einen Vermerk mache. Wenn was nachgereicht wird, sehe ich ja, ob ´s zu meinem Vermerk passt oder nicht.

  • RpflinHof hat den Tabellenauszug vom Gericht erhalten. Da gehört der Bestreitensgrund nicht rein, auch wenn das manche gerne hätten und wohl auch so handhaben. Im Tabellenausdruck vom Verwalter kann von mir aus stehen was will.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • boah habt ihr alle Verfahren, in denen die nachrangigen noch was kriegen.... Klasse !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • besser, der Schuldner bekommt was raus, weil wir die Immobilie, die dieser zusammen mit seinen verhassten Geschwistern geerbt hat und mit den man sich nicht einigen konnte, einvernehmlich an einen Scheich bzw. russischen Oligarchen versilbert haben.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Nach nunmehr 4 Monaten und 3 Monierungsschreiben habe ich nun einen Tabellenauszug vom Treuhänder bekommen:
    Bestritten weil: "Bitte reichen Sie Kostenbelege ein, aus denen sich die Höhe der angemeldeten Forderung ergibt"

    Die Summe ist richtig vermerkt. Ich habe nun nochmals meinen Kostenansatz übersandt und auf die entsprechenden Nummern im GKG hingewiesen, aus denen sich die Höhe der Gebühren und Auslagen ergibt.

    Ich hoffe, die nächste Antwort lässt nicht wieder 4 Monate auf sich warten.

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    Erasmus von Rotterdam

  • der :binsauer Insolvenzverwalter aus dem Ausgangspost teilt mir nun mit, dass die Forderung weiterhin bestritten bleibt, ich solle Kostenbelege und Kostenrechnung nachreichen :behaemmer

    Ich habe bereits das Urteil mit Kostenausspruch (in Auszügen wegen Datenschutz), die Kostenaufstellung, einen aktuellen Auszug des GSV Kontos eingereicht und auf das Gerichtskostengesetz Anlage 1 Nr. 3118, 3110 und 9002 verwiesen. Andere Kosten sind nicht angefallen und werden auch nicht geltend gemacht. Telefonisch ist der RA nicht erreichbar.

    Fällt irgendjemandem ein, was der eigentlich noch von mir wollen könnte?????? :nixweiss::frustrier

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  • der :binsauer Insolvenzverwalter aus dem Ausgangspost teilt mir nun mit, dass die Forderung weiterhin bestritten bleibt, ich solle Kostenbelege und Kostenrechnung nachreichen :behaemmer

    Ich habe bereits das Urteil mit Kostenausspruch (in Auszügen wegen Datenschutz), die Kostenaufstellung, einen aktuellen Auszug des GSV Kontos eingereicht und auf das Gerichtskostengesetz Anlage 1 Nr. 3118, 3110 und 9002 verwiesen. Andere Kosten sind nicht angefallen und werden auch nicht geltend gemacht. Telefonisch ist der RA nicht erreichbar.

    Fällt irgendjemandem ein, was der eigentlich noch von mir wollen könnte?????? :nixweiss::frustrier


    Echt geniale Signatur, seh ich gerade:wechlach:

    BTT um nicht von Mods verwarnt zu werden: Der IV könnte einen Feststellungsrechtstreit von Dir wollen.:teufel:

  • Hab ich auch gedacht: Der lässt es echt auf´ne Feststellungsklage ankommen..... Vielleicht musst du mal mit der Sachbearbeitung sprechen und nicht mit dem Verwalter. Vielleicht kann sie/er Licht ins Dunkle bringen?

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