Die Rolle des Rechtspflegers auf längere Sicht?

  • Manche der hier eingestellten Ergüsse erinnern mich an einen ehemaligen Rechtspfleger, der heute an exponierter Stelle wirkt und dem der Rechtspflegerberuf aufgrund seiner beruflichen Aufgabenstellung eigentlich am Herzen liegen müsste, der aber nach meinem Eindruck praktisch keine Gelegenheit auslässt, um den Rechtspflegern an den Karren zu fahren. Dies geht sogar so weit, dass man in seiner beruflichen Vita die Angabe vermisst, dass er weiland einmal Rechtspfleger war.

    Und zum Hüttenschreiber: Ein ausgestorbener Beruf, weil man dem Letzten seines Standes wegen seines dummen Geschwätzes den Schädel einschlug.

  • Manche der hier eingestellten Ergüsse erinnern mich an einen ehemaligen Rechtspfleger, der heute an exponierter Stelle wirkt und dem der Rechtspflegerberuf aufgrund seiner beruflichen Aufgabenstellung eigentlich am Herzen liegen müsste, der aber nach meinem Eindruck praktisch keine Gelegenheit auslässt, um den Rechtspflegern an den Karren zu fahren. Dies geht sogar so weit, dass man in seiner beruflichen Vita die Angabe vermisst, dass er weiland einmal Rechtspfleger war.

    Und zum Hüttenschreiber: Ein ausgestorbener Beruf, weil man dem Letzten seines Standes wegen seines dummen Geschwätzes den Schädel einschlug.

    :beifallkl:beifallkl:beifallkl

    Was mich aber ernsthaft in diesem Thread erstaunt, ist der offensichtlich so geringe Organisationsgrad der Rechtspfleger. Es müssen ja nicht gerade annähernd 100 % wie bei den badischen Amtsnotaren sein. Aber wenn man sich z.B. mal die Deutsche Steuer-Gewerkschaft oder den Bund Deutscher Kriminalbeamter ansieht, ist das echt bescheiden. Da braucht man sich eigentlich nicht wundern, wenn man in der Öffentlichkeit und der Politik nicht wahrgenommen wird.

  • Manche der hier eingestellten Ergüsse erinnern mich an einen ehemaligen Rechtspfleger, der heute an exponierter Stelle wirkt und dem der Rechtspflegerberuf aufgrund seiner beruflichen Aufgabenstellung eigentlich am Herzen liegen müsste, der aber nach meinem Eindruck praktisch keine Gelegenheit auslässt, um den Rechtspflegern an den Karren zu fahren. Dies geht sogar so weit, dass man in seiner beruflichen Vita die Angabe vermisst, dass er weiland einmal Rechtspfleger war.


    Immerhin steht ja bei meiner Berufsangabe noch Rechtspfleger.

    Und zum Hüttenschreiber: Ein ausgestorbener Beruf, weil man dem Letzten seines Standes wegen seines dummen Geschwätzes den Schädel einschlug.


    So direkt hätte ich das mit der Ausgangsfrage nicht in Verbindung bringen wollen, aber wenn Du meinst ...

  • Okay, vergesst das Denkmal und den Hüttenschreiber! Das Thema verträgt offenbar keine Polemik. Tut mir leid! Aber beantwortet bitte die Frage: Welche Kernaufgabe der Justiz (im Sinne von Judikative) ist derzeit auf den Rechtspfleger übertragen? Die Antwort ist m. E. der Schlüssel zur Beantwortung der Ausgangsfrage.

  • Dem Rechtspfleger war noch nie Rechtsprechung übertragen. Er war also von Anfang an anders eingeplant. Warum soll sich dadurch jetzt was ändern?


    Vielleicht regt folgender Vortrag zum tieferen Nachdenken an: Mayen_EBook.pdf
    Grob zusammengefasst kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber den Gerichten zahlreiche Aufgaben außerhalb Art. 92 GG übertragen hat. Und weil er dies ohne (Verfassungs-)Zwang tat, kann er diese Aufgaben den Gerichten auch jederzeit wieder entziehen und anderen Institutionen der öffentlichen Gewalt übertragen.
    Vor dem Hintergrund, dass die öffentlichen Kassen leer sind, sind der Kreativität also keine (juristischen) Grenzen gesetzt.

  • Also alles wie gehabt: die Handelsregister könnten an das IHK abgegeben werden, die Nachlassgerichte an die Notariate und die Grundbuchämter an die Vermessungsämter. Im Anschluß verlagert man weitere Aufgaben an den mittleren Dienst oder an die Richter. Und die übrigen Rechtspfleger sind schon zahlenmäßig gar nicht mehr in der Lage, eine eigenständige Berufsgruppe zu bilden. Und wieder wird jemand anmerken, dass es vielleicht nicht besonders sinnvoll ist Abteilungen herzugeben, die Geld einbringen und dass das Justizministerium mit der Abgabe von Kompetenzen auch ein bißchen an Bedeutung verliert. Und dass die Umstrukturierung nicht für umsonst zu haben sein wird. Neu ist nur, dass man das jetzt "Business Process Reengineering" nennt. Prima!

  • Dem Rechtspfleger war noch nie Rechtsprechung übertragen. Er war also von Anfang an anders eingeplant. Warum soll sich dadurch jetzt was ändern?


    Vielleicht regt folgender Vortrag zum tieferen Nachdenken an: Mayen_EBook.pdf
    Grob zusammengefasst kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber den Gerichten zahlreiche Aufgaben außerhalb Art. 92 GG übertragen hat. Und weil er dies ohne (Verfassungs-)Zwang tat, kann er diese Aufgaben den Gerichten auch jederzeit wieder entziehen und anderen Institutionen der öffentlichen Gewalt übertragen.
    Vor dem Hintergrund, dass die öffentlichen Kassen leer sind, sind der Kreativität also keine (juristischen) Grenzen gesetzt.

    Freilich, das könnte man. Dabei gibt es grob gesagt zwei Bereiche: Einen, um den sich andere schlagen, weil er Geld einbringt*, und einen, um den sich niemand schlägt, weil er ein Verlustgeschäft ist.

    Sich von ersterem zu trennen, wäre Blödsinn. Das hat sich auch unter Ministerien und Politikern schon herumgesprochen.

    Sich von letzterem zu trennen, geht nicht wirklich. Entweder verlagert man es auf eine andere Verwaltung, dann brauche ich eben das gleiche Personal in einer anderen Behörde. Also nichts gespart. Oder es lässt sich privatisieren, dann aber nur, indem das Verfahren und/oder die Kostenstruktur geändert werden. Dasselbe kann der Gesetzgeber aber auch ohne Privatisierung machen.

    Es gibt auch Bereiche, in denen eine Verlagerung sachlich kontraproduktiv wäre. Ich nenne mal zunächst die Kostenfesetsetzung. Und bei Betreuung und Familiensachen glaube ich, dass viele nicht unglücklich sind, dass es - nicht nur, aber zumal im Vermögenssorgebereich - eine Kontrollinstanz gibt, die sich mit dem Vertragsrechtskram herumschlägt.

    Viel entscheidender dürfte sein, was wir aus unseren Aufgaben machen. Wenn wir sowieso nur abnicken, um keinen Stress zu haben, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn der Gesetzgeber überlegt, die Grundbucheintragung auf die Kassenkraft im Supermarkt zu übertragen, die tät nichts anderes machen. Umgekehrt sollten Bedenken gegen einen Antrag natürlich auch eine gewisse Substanz haben.

    Der Freistaat Bayern übrigens hat mit der Einführung der Eingangskontrollen einen ganzen Schwung JustizwachtmeisterInnen eingestellt und später verbeamtet. Man darf annehmen, dass da weiter oben gerechnet wurde, ob ein Privatwachdienst oder eigenes Personal auf Dauer billiger sind. Der Privatier hat schließlich nicht weniger Unkosten als wir, will (muss) aber zusätzlich einen gewissen Gewinn machen ...

    * Ihr erinnert Euch sicher, dass die IHK früher immer geschwärmt hat, wie sinnvoll die Handelsregister doch bei ihr aufgehoben wären ... und Ihr erinnert Euch bestimmt auch, dass die Schwärmerei ein jähes Ende fand, als plötzlich wegen einer EU-Richtlinie die Handelsregisterkosten drastisch gedeckelt worden sind ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich habe mir den Vortrag mal zu Gemüte geführt. Sehr interessant, aber meiner Meinung nach auch sehr einseitig.

    Selbst wenn man die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die zum großen Teil den Rechtspflegern übertragen sind, nicht den Kernaufgaben der Justiz zurechnet, stellt sich doch die Frage, ob eine Auslagerung Sinn macht. Und das würde ich bestreiten.

    Wie kann es rechtspolitisch erklärt werden, dass ehemals richterliche Aufgaben (ob nun von Verfassungs wegen oder aufgrund freiwilliger Übertragung) auf einmal privatisiert werden?

    So wie ich den Vortrag verstehe, fallen unter die Kernkompetenzen richterliche Entscheidungen in Strfsachen und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Es ist also eine Kernkompetenz, ein Versäumnisurteil über 123 € zu erlassen, wobei eine Partei noch nicht mal eine Einlassung abgegeben hat, und nur freiwiliig übertragene Kompetenz, die Rechtsnachfolge bei mehreren Hunderttausend Euro (oder gar Millionen) mittels eines Erbscheins festzustellen?

    Sorry, aber das ist schrifttümliches Affentheater. Es wird sicher auch andere Ansichten geben als die in dem Vortrag enthaltene.

  • ... Es ist also eine Kernkompetenz, ein Versäumnisurteil über 123 € zu erlassen, wobei eine Partei noch nicht mal eine Einlassung abgegeben hat...

    Sorry, aber da muss ich ein wenig zum Erbsenzähler werden:
    Solange vor dem Erlass eines Versäumnisurteils noch die Schlüssigkeitsprüfung steht, und nicht automatisch das Schweigen des Gegners zur Verurteilung führt: m.E. ein Fall von Kernkompetenz.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • ...
    Sich von letzterem zu trennen, geht nicht wirklich. Entweder verlagert man es auf eine andere Verwaltung, dann brauche ich eben das gleiche Personal in einer anderen Behörde. Also nichts gespart. ...


    Auch das würde ich nicht voreilig unterschreiben. Denn ein "normaler" Mitarbeiter einer Behörde wäre sicher preiswerter als derzeit ein Rechtspfleger.

  • Aber nur, wenn anstelle des Rechtspflegers entweder eine niedrigere Laufbahn oder ein anderes, bei den Haushaltsverhandlungen noch schlechter als die Justiz wegkommendes Ressort beauftragt wird, oder?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Aber nur, wenn anstelle des Rechtspflegers entweder eine niedrigere Laufbahn ...


    Ja, und das hielte ich nicht für ausgeschlossen.

    ... oder ein anderes, bei den Haushaltsverhandlungen noch schlechter als die Justiz wegkommendes Ressort beauftragt wird, oder?


    Gibt's das? Und wenn, dann würde der A9er in diesem Ressort doch trotzdem ordentlich bezahlt, oder?

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