Hallo,
wir sind eine RA-Kanzlei und betreuen Schuldner im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und bei der Antragstellung Inso. Ich habe deshalb extra Schuldnerberatung studiert und einen FH-Abschluss. Wir beraten also tatsächlich.
Meine Frage: Gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen bezüglich der Bewilligung von Beratungshilfe? Wir haben bisher immer Beratungshilfescheine erhalten, da auch unsere Stelle vor Ort völlig überlaufen ist und Wartezeiten von einem Jahr oder länger normal sind. In anderen Bundesländern gibt es wohl keine BRH-Scheine. Woher kommt diese Regelung?
Danke vorab.
Liane