Hallo liebe Rechtspflegergemeinde,
ich habe hier mal eine Sache die mir ziemliche Bauchschmerzen bereitet.
Eine Betroffene wird von einer polnischen Fachkraft betreut, die keine Quittungen ausstellt. Die Betreuerin ist die Nichte der Betroffenen und somit zur RL verfpflichtet.
Diese Pflegekraft wechselt alle drei Monate. Die Pflegekraft wird unter der Hand bezahlt, also ohne Rechnung und Quittung. Jetzt möchte die Nichte und Betreuerin der Betroffenen ein Darlehen i. H. v. 80.000,00 EUR mit einer Laufzeit von 4 Jahren aufnehmen, was natürlich durch eine Grundschuld gesichert werden soll. Die Betroffene ist wohl so geschäftsunfähig, dass auch keine Vorsorgevollmacht mehr erstellt werden kann durch die Betroffene.
Das Darlehen soll also für die monatliche Bezahlung der Pflegekraft (ca. 370,00 EUR pro Woche) und die zusätzlich anfallenden Reisekosten per alle 3 Monate verwendet werden. Ich sehe schon Probleme, dass die Betreuerin die Zahlungen an die Pflegekraft nicht belegen kann, auch im Hinblick darauf, dass sie als Nichte ja zur Rechnungslegung verpflichtet ist.
Die Betroffene und die Familie indess ist heilfroh, dass sie eine Pflegekraft zu den og. Konditionen gefunden hat und möchte das alles so bleibt wie es ist.
Nun soll ich den Darlehensvertrag und die Grundschuldbestellung genehmigen.
Wie würdet ihr die Angelegenheit bewerten? Würdet ihr das genehmigen?
Liebe Grüße
die Südfrucht