Hallo Forumskollegen
Wer hat eine Idee/Lösung für folgendes Problem?
Wir haben eine Werthinterlegung mit diversen Goldmünzen und Schmuck deren Wert unbestimmbar ist.
Die Hinterlegung erfolgte auf Ersuchen des Nachlassgerichts und ist korrekt.
Nun müssen diese Wertgegenstände vom Amtsgericht zur zentralen Justizkasse, die sich ca. 140 km entfernt in der Landeshauptstadt befindet.
Wie bekommen wir diese Wertgegenstände vorschriftskonform ohne Haftung für den Verlust vom Gericht zur Justizkasse.
Eine Postversendung scheidet nach meiner Ansicht wegen dem Risiko aus, da man ja noch nicht einmal weis welchen Wert man versichern müsste.
Wie löst Ihr ein solches Transportproblem?