Transport von Wertgegenständen

  • Hallo Forumskollegen
    Wer hat eine Idee/Lösung für folgendes Problem?

    Wir haben eine Werthinterlegung mit diversen Goldmünzen und Schmuck deren Wert unbestimmbar ist.
    Die Hinterlegung erfolgte auf Ersuchen des Nachlassgerichts und ist korrekt.
    Nun müssen diese Wertgegenstände vom Amtsgericht zur zentralen Justizkasse, die sich ca. 140 km entfernt in der Landeshauptstadt befindet.
    Wie bekommen wir diese Wertgegenstände vorschriftskonform ohne Haftung für den Verlust vom Gericht zur Justizkasse.
    Eine Postversendung scheidet nach meiner Ansicht wegen dem Risiko aus, da man ja noch nicht einmal weis welchen Wert man versichern müsste.
    Wie löst Ihr ein solches Transportproblem?

  • Ich würde mal gerne wissen, auf welcher Grundlage die Polizei diese Botenfahrt machen soll...ich glaube nicht, dass die Polizei dafür zuständig ist. Eher schon der Gerichtsvollzieher, aber auch der muss ja irgendwie bezahlt werden, denn umsonst macht das niemand.

    Mein Vorschlag wäre, den Sachverhalt bei der Geschäftsleitung als Problem anzuzeigen und dort nachzufragen, welche Verwaltungsvorschrift es dafür gibt und wie der Fall zu handhaben ist. Das dürfen die sich dann ausdenken.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Also wir beauftragen einen (oder zwei) der hiesigen Justizwachtmeister und diese transportieren die jeweiligen Werte per Taxi zum Empfänger. Für die Kostenerstattung lassen diese sich eine Quittung durch den Taxifahrer ausstellen. Der weitere Ablauf hinsichtlich der Kosten ist mir nicht bekannt.

  • Durch besonderen Wachtmeister.

    Aushändigung an den Wachtmeister gegen EB. Dieser gibt dann wiederum gegen EB die Wertgegenstände beim Empfänger ab. Je nach Empfänger sollte/kann man vorher einen Termin absprechen.

    Eventuell lässt sich das ja mit einer anderen Dienstfahrt kombinieren.

  • Danke für die Ideen:).
    Werde die Behördenleitung ersuchen eine Dienstreise für einen Wachtmeister anzuordnen.
    Eine Verwaltungsvorschrift gibt es nicht.
    Die anderen Amtsgerichte (näher an der Landeshauptstadt) haben auch regelmäßige Kurierfahrten und geben die Sachen dabei mit.
    Nur bei uns gibt es keine Kurierfahrten; es ist die Anordnung einer Dienstreise erforderlich.
    Mal gespannt was die Behördenleitung dazu sagt.:teufel:

  • Bei uns dachte da bisher groß keiner drüber nach. Egal ob die Wertgegenstände von einem Amt zum anderen oder zu Begutachtung zum Juwelier transportiert werden sollen, der der dafür zuständig ist, packt es schön ein und fährt da hin (natürlich vorher Dienstreise beantragen).

    Ein mal wurde einem meiner Vollzieher leicht übel. Zum Gutachter ging er mit mehreren Schmuckstücke unbekannten Wertes, und zurück lief er 1,5km durch die Stadt mit Schmuck im Wert von 87.000 Euro.

  • Die Zeiten der bewachten Postkutsche sind in Bayern vorüber. Dort gibt es eine zentrale Zuständigkeit für die Vollziehung der Hinterlegung von Wertgegenständen (Landesjustizkasse Bamberg): Der Hinterleger muss also den Gegenstand dort abliefern und ggf. dort auch wieder abholen, wohlgemerkt auf seine Kosten und sein Risiko (vgl. Art. 12 Nr. 3 BayHintG, § 53 Nr. 1 GZVJu, Nr. 12.2 BayHiVV. Zum Ganzen Wiedemann/Armbruster, Kommentar zum BayHintG, Art. 12 Rdnr. 7 f.). Klappt einwandfrei. Die HL-Stellen brauchen weder Tresore noch Polizei noch Gerichtsvollzieher noch Dienstwagen noch Dienstreise...

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