Hallo,
folgender Fall:
PKH-Bewilligung für den Bekl. mit Raten, fällig ab 15.11.2015. Da mir die Akte später vorgelegt wurde hab' ich als Fälligkeit der 1. Rate den 15.12.2014 genommen und die Erstanordnung erstellt. Jetzt hat der Beklagte der LJK geschrieben, dass er die erste Rate nicht vor dem 15.02.2015 leisten kann! Die LJK hat das Schreiben ans Amtsgericht weitergeleitet mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Was hab' ich jetzt zu tun? Oder wird das dem Richter vorgelegt?
Vielen Dank!