Hallo zusammen.
Ich habe eine Akte zur Bearbeitung vorliegen, in der es um ein schwerstbehindertes Mündel geht. Neben den Pflegeeltern, die als Vormund bestellt sind ist auch eine Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Das Kind hat Vermögen im Wert von ca. 30.000 €. Da es im nächsten Monat 18 Jahre alt wird und horrende Rückforderungsbescheide des Kreises für gewährte Leistungen vorliegen, die derzeit noch nicht beigetrieben werden können möchte der Ergänzungspfleger nun zum Wohl des Kindes das Vermögen abbauen.
Es sind daher Kostenvoranschläge zur Anschaffung von speziellen Spielgeräten für Menschen mit Behinderung, einer Renovierung des Zimmers des Mündels, sowie diverser Sanitär- und Rehautensilien vorgelegt worden.
Beantragt ist nun die Auflösung des Festgeldkontos und Umbuchung der Beträge von ca. 25000 € auf das Girokonto zur Begleichung der Rechnungen.
Tue mich etwas schwer mit der Genehmigung...was meint Ihr?