Ein Rechtsanwalt beantragt die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung eines Kfb. Beim Versuch, die Unterlagen an den Gerichtsvollzieher zu senden und die Vollstreckung einzuleiten, kam ihm wohl die eigene EDV dazwischen. Das Ende vom Lied ist, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Kfb an die Schuldnerin selbst ging. Dies gibt natürlich nicht heraus und widerspricht der Erteilung einer zweiten Vollstreckbaren Ausfertigung mit dem Argument, sie hätte alles bezahlt. Dem widerspricht der Gläubigeranwalt natürlich.
Nun die Frage: kann die zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. Die erste ist ja nicht verloren gegangen, es besteht ja kein Zweifel, wo sie ist. Ich tendiere dazu, den Antrag abzulehnen. Der Anwalt kann ja gerichtlich gegen die Schuldnerin vorgehen.
Wie seht ihr das?