Hallo,
folgender Sachverhalt:
Es gibt 3 Kinder, die bei den Großeltern leben. Bezüglich des einen Kindes gibt es einen Beschluss des AG, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge, Antragsrecht gegenüber Behörden bei den Großeltern liegt. Vermögenssorge gehört nicht dazu. Da die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren, haben beide das geteilte Sorgerecht.
Die Kindsmutter hat zwei Unterhaltstitel gegen den Kindsvater vorliegen. Meine Frage:
Kann die Mutter gegen den Vater den Unterhalt vollstrecken, wenn die Kinder nicht bei ihr leben (Rückstand und laufenden Unterhalt)?
Danke vorab
Liane