Richtig. Das Pendant zur Dienstaufsichtsbeschwerde ist bei Anwälten die Rüge der Unsachlichkeit, die bei Anwälten auf Anzeige bei RAK und/oder GenStA, Referent für Anwaltssachen, im anwaltsgerichtlichen Verfahren zu Rügen etc. führen kann.
Die Hürden, bis "im Kampf ums Recht" mal eine unsachliche Verhaltensweise angenommen wird, liegt ziemlich hoch.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH