In der Zwangsversteigerung ist eine Uralt-Briefhypothek über ca. 600 Goldmark bestehen geblieben. Die eingetragene (seit 1925) Berechtigte konnte mit der 90 Jahre alten Adresse nicht ermittelt werden, ihr wurde ein Zustellungsvertreter bestellt.
Demnächst ist Verteilungstermin. Das Recht selbst bleibt ja bestehen, es sind aber insg. 14 Euro Zinsen im Teilungsplan für dieses Recht zu berücksichtigen.
Dem ZU-Vertreter kann ich das Geld ja wohl schon deshalb nicht als Vergütung zuteilen, weil ohne Brief die Identität zwischen Vertretenem und Zuteilungsberechtigten fraglich ist. Einen Ermittlungsvertreter nach § 135 ZVG zu bestellen, wäre nach den Buchstaben des Gesetzes korrekt, führte aber zu dem Ergebnis, dass dessen Vergütungsanspruch um 50 Euro über den Zuteilungsbetrag hinausginge. Zur (gesetzlich vorgesehenen) Hilfsverteilung nebst (teurem) Aufgebotsverfahren wird es hier unmöglich kommen.
Was also mache ich mit den 14 Euro?