Hallo,
ich versuch`s mal ausnahmsweise mit einer Frage - bin sonst nur "Mitleserin"! An dieser Stelle Danke an alle fleißigen "Schreiber"! Ich habt mich schon aus so manchen Wald voller ?????? herausgeführt!
Nun zu meiner Frage:
Die nicht befreite Betreuerin hat einen Bausparvertrag abgeschlossen, Bausparsumme 10.000 EUR, Verzinsung 0,1 %, Zinsplus 0,65 % bei bei Zuteilung wenn Laufzeit mehr als 4 Jahre. Der Betreute ist 63 Jahre alt, Rentner, bekommt also keine VwL. Gespart werden sollen jährlich 500 EUR. Abschlussgebühr beträgt 111 EUR, zzgl jährliche Gebühr von 12 EUR. Der Vertrag würde sich nur rentieren, wenn der Betreute Wohnungsbauprämie bekommt. Sein Jahreseinkommen ist gering genug.
Der Betreute wird den Bausparer mit großer Wahrscheinlichkeit nie für irgendwelche Wohnbauzwecke nutzen können, da kein Grundbesitz vorhanden ist und langfristig wohl eine Unterbringung im Heim erfolgen muss.
Jetzt hab ich mal fleißig nachgelesen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Bausparverträge, die nach 2009 geschlossen wurden, eine Prämienbegünstigung nur noch dann gegeben ist, wenn die empfangenen Beträge unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet werden, § 2 Abs. 2 WoPG. Diese Bindung endet nicht wie vor 2009 nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren. Wenn dem tatsächlich so ist, bekommt mein Betreuter die Prämie nicht. Damit wäre der Vertrag ein absolutes Verlustgeschäft!
Hab ich das mit der Prämie richtig verstanden? Die Sachbearbeiterin der Bank behauptet, der Betreute bekommt die Prämie. Die zweckgebundene Verwendung wird vom Finanzamt nicht geprüft. Kann ich mich darauf verlassen?
Letztlich ist es ein Problem der Betreuerin, da der Vertrag ja schon wirksam ist (Innengenehmigung). Aber irgendwie wurmt mich die Sache! Hat jemand ne Idee??