Hallo:)
Ich hab mal eine Frage zu der Doppelvollmacht eines Notars. Genehmigt werden soll die Bestellung eines Grundpfandrechts aufgrund Belastungsvollmacht.
So nun unterschreibt ja der Betreuer die Urkunde nicht mehr, sondern nur noch die Bevollmächtigten. Die Doppelvollmacht lautet hier u.a.: Der Betreuer beauftragt den Notar, die betreuungsgerichtliche Genehmigung zu beantragen etc.
Da der Betreuer ja aber nicht unterschreibt frage ich mich nun, ob der Notar den Antrag hätte stellen dürfen bzw. wer hier überhaupt den Antrag stellen darf. Die Bevollmächtigten? Gehört das zur Belastungsvollmacht dazu? Und wie verfahren ich jetzt am besten weiter? Ich mache das nur in Vertretung und bin ein bisschen verwirrt...
Ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen