Guten Morgen!
Das Procedere der familiengerichtlichen Genehmigung haben wir ja im Forum schon mehrfach besprochen, aber ich habe jetzt einen übernommenen Fall, wo ich nicht weiterkomme....
Die Akte war bereits weggelegt und wurde nunmehr mir wieder vorgelegt, zwecks Feststellung Fiskuserbrecht.
Mir ist beim Durchblättern und nachrechnen nun folgendes aufgefallen:
Das minderjährige Kind ist aufgrund Versterbens des Vaters (=Erblasser) direkter gesetzlicher Erbe geworden.
Die Kindsmutter schlägt die Erbschaft ab Kenntnis nach 4 Wochen und 3 Tagen aus.
Familiengerichtliche Genehmigung ist beantragt und auch erteilt, sie wird trotz Belehrung bei Aufnahme der Erbausschlagung und durch das Familiengericht nicht rechtzeitig vorgelegt.
Die Kindsmutter erscheint daraufhin nochmal und erklärt die Anfechtung. Außerdem erklärt sie, dass das Kind keinesfalls Erbe werden soll und die familiengerichtliche Genehmigung Wirksamkeit entfalten soll. Ein erneuter Antrag auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung für die Anfechtung wird nicht aufgenommen und natürlich wird auch das Familiengericht nicht beteiligt.
Soweit, so schlecht!
4 Jahre sind inzwischen vergangen und was mache ich denn jetzt? Ist hier für das minderjährige Kind noch etwas zu retten?
Grüße Döner