Hallo,
ich habe eine Grundschuld aufgrund Belastungsvollmacht eingetragen und die Kosten gegen den Käufer zum Soll gestellt.
Nun hat der Käufer nicht gezahlt und es erfolgte, nach Anfrage der OFD, die Zweitschuldnerinanspruchnahme des Verkäufers.
Jetzt habe ich die Erinnerung auf dem Tisch.
Der Verkäufer haftet für die Kosten, da die Eintragung aufgrund der von ihm erteilten Vollmacht erfolgte.
Mein Problem ist, dass ich dazu gerne mal eine eindeutige Norm und/oder Entscheidung hätte.
Hat dazu jemand etwas für mich?