Hallo Leute!!!
Verfahren: Klage, VU, Erledigungserklärung, Beschluss gem. § 91 a, 344 ZPO mit einer Kostenentscheidung: Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Säumniskosten, die die Bekl. trägt, werden gegeneinander aufgehoben.
Der Kl-Vertr. beantragt das volle Programm (VV 3100, 3104, 7003, 7005, 7002).
Mein Problem ist jetzt die Terminsgebühr. Ich habe schon so viel gelesen und bin nicht schlauer.
Würdet ihr ihm die VV 3104 RVG geben oder sind das keine Säumniskosten?
Edit:
Thema verschoben, da im Bereich Kosten m.E. besser passend.
Ulf, Admin