Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt: Die vermögende Betreute lebte zunächst zuhause, im Laufe der Betreuung ist sie dann aber in ein Heim gezogen.
Die Betreuerin hat zunächst weiterhin nach dem Status "Aufenthalt nicht im Heim" abgerechnet, da die Heimunterbringung nur probeweise sei, die Betreute bliebe nur deshalb im Heim, wenn sie jederzeit nach Hause gehen kann. Der Heimaufenthalt wäre demnach nur testweise.
Die Vergütung wurde sodann nach dem Status "vermögend / nicht im Heim" per Beschluss festgesetzt. Zustellung an die Betreute ist erfolgt, der Beschluss ist seinerzeit damit rechtskräftig geworden.
Nun ist die Betreute verstorben und die Schlussrechnungslegung wurde an die Erben der Betreuten vermittelt. Eine der Miterbinnen ist anwaltlich vertreten. Der Anwalt fordert das Betreuungsgericht nunmehr auf, den Vergütungsbeschluss abzuändern, da nach dem Status "vermögend / Heim" abzurechnen gewesen wäre.
Abgesehen von der Problematik, wann der gewöhnliche Aufenthalt im Heim begründet wurde, stellt sich mir die Frage, ob ich den rechtskräftigen Vergütungsbeschluss nachträglich von Amts wegen ändern kann (da ein Erbe m.E. kein Rechtsmittel gegen den vor Monaten erlassenen Vergütungsbeschluss einlegen kann). Ansonsten könnte ich den Anwalt der Erbin ja nur auf den Zivilrechtsweg verweisen.
Habt Ihr Ideen dazu?