Es gibt doch immer mal wieder etwas Neues, so bleibt es spannend.
RA beantragt für Mandant PKH für den späteren Erlass eines Pfüb (normale Geldforderung, allerdings mehrere und ältere Titel).
Diese werden immerhin im Antrag benannt, aber natürlich nicht beigefügt. Auch fehlt eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse, diese hätten sich gegenüber der vor einem Jahr erfolgten PKH-Bewilligung für die Vollstreckung durch den GVZ nicht geändert.
Aus meiner Sicht muss natürlich zwingend ein neues PKH-Formular mit aktuellen Nachweisen eingereicht werden.
Was würdet ihr sonst noch für Nachweise verlangen? Die Vollstreckungstitel oder gar zusätzlich einen Entwurf des Pfüb (zur Beurteilung der "Erfolgsaussicht")?
Wenn die Bewilligung möglich ist, welche Formulierung würdet ihr in den PKH-Beschluss aufnehmen.
Sorry für die vielen Fragen, finde es aber ganz unüblich, dass ohne Beantragung eines Pfüb PKH (vorsorglich?) beantragt wird.