Hallo liebe Gemeinde,
ich habe noch keinen Hinweis gefunden und möglicherweise hat es noch nicht jeder mitbekommen:
Seit dem 19.04.2017 gibt es im StGB neue Straftatbestände §§ 265 c, d, e.
Da gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 GmbHG (korrespondierend für Liqu. und Vorstände/Abwickler der AG) von § 265 b bis § 266 a StGB zu versichern ist und einige Notare die Einzeltatbestände auflisten, muss man noch genauer hinschauen, ob alles erfasst ist.
Bisher haben bei uns noch nicht alle Notare ihre Vorlagen insoweit ergänzt.