Das Problem ist, dass Parteivergleiche zur Auslegung des Testaments nicht vom Nachlassgericht anerkannt werden müssen und deswegen ggf. die Erben die Quoten manchmal lieber "intern", z.B. durch tatsächliche Aufteilung des Nachlasses, regeln wollen.
Ich bin -wie gesagt- auch kein Freund des quotenlosen Erbscheins, aber er hat in bestimmten Fällen seine Berechtigung und ist nunmal im Gesetz als zulässig geregelt.
P.S.
Cromwell ist sicher polarisierend aber eines ganz sicher nicht: fern der Praxis!