@ Bolleff - ich gebe zu die Gesetzesbegründung zum P-Konto nicht gelesen zu haben.
Ich stelle mein Ansicht noch mal ganz einfach dar, mal aufs Wesentliche reduziert:
1. Wille des Gesetzgebers ist, dass jeder Schuldner einen festgelegten Betrag monatlich für sich selbst nutzen darf. (wir haben da so §§ und Tabellen, der Gesetzgeber hat sich wirklich Mühe gemacht.)
2. Dieser Betrag steht der Schuldnerin diesen Monat nicht zur Verfügung. An den Gläubiger soll gezahlt werden, was der Schuldnerin fehlt.
3. Dies ist zu korrigieren, denn:
- der Gläubiger würde mehr erhalten als die Pfändungsvorschriften ihm zugestehen
- die Schuldnerin erhält weniger als ihr gesetzlich zusteht
Oder wie Bolleff:
1. ganz besondere Umstände: Ja, hier wurde mehr gepfändet als vom Gesetzgeber vorgesehen, die pfändungsfreien Beträge der Schuldnerin werden unterschritten. Die Pfändung hat nicht die Auswirkungen einer regulären Kontopfändung. (ja, wenn Gesetze nicht wie gewollt funktionieren, nenne ich das (noch) ganz besondere Umstände)
2.mit den guten Sitten unvereinbare Härte: Ja, die "guten Sitten" sind die Standards unserer Gesellschaft, auch vom Gesetzgeber normierte Pfändungsfreigrenzen und Beträge stellen diese dar. Hier werden diese unterschritten und die Schuldnerin schlechter gestellt, als es ihr von Gesetzes wegen zugestanden wird-alle vom Gesetzgeber im Pfändungsrecht normierten Schutzvorschriften werden umgangen, der Schuldnerin bleibt evtl. weniger als einem Unterhaltsschuldner oder einem Straftäter, der wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung gepfändet wird. Platt gesagt: Sie wird schlimmer als ein Verbrecher behandelt (rein pfändungsrechtlich)
3. Schutzbedürfnisse des Gläubigers: Stehen nicht entgegen, da hier Beträge abgeführt würden, die ihm nach den Vorschriften nicht zustehen.
Fragen?