[quote='d771072','RE: EMA-Nachweis wg. Änderung Schuldner-Anschrift? ist es so schwer zu verstehen, daß das Vollstreckungsorgan gern (aufgrund § 750 I ZPO) wissen möchte, daß es auch gegen den Schuldner vollstreckt?
Warum ist es so schwer zu verstehen, dass in § 750 ZPO nur drinsteht, dass NAMENTLICH eindeutig sein muss, dass gegen den richtigen Schuldner vorgegangen wird.
...
Und nochmal, warum ist das so ein Geheimnis, wie ihr die Adresse ermittelt habt?
...QUOTE]
Das ist ein vermeidlich einfacher Weg.
Das ist aber eine schlechte Argumentation.
Es ist genau das selbe wie diese ganzen "mich interessiert nicht, ob man mich abhört, das interessiert ja eh keinen Geheimdienst" oder "Ich hab ja nichts zu verbergen..:"
Dieses buckeln nur um etwas vermeidlich einfach zu machen.