Hallo,
ich habe hier einen RA, der mir eine Kostenberechnung nach dem seit 1.8.13 geltenden Recht eingereicht hat.
Der unmittelbare Auftrag wurde aber bereits vor dem 1.8.13 erteilt.
Er wurde mehrfach gebeten, den Antrag zu korrigieren.
Es erfolgt jedoch keinerlei Reaktion.
Würdet ihr den Antrag (zu Lernzwecken) zurückweisen oder die verminderten Gebühren nach altem Recht festsetzen?