Guten Tag zusammen,
nachdem ich viele Jahre auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unterwegs war, bin ich nun im Bereich Asylrecht und Asylbewerberleistungsgesetz tätig. U.a. kümmere ich mich darum, für minderjährige Asylbegehrende, die nicht mit ihren Eltern, aber z. B. Onkel und Tante unterwegs sind, die Vormundschaft für Tante und Onkel zu erhalten. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage, die ich bisher weder mit meiner "Bibliothek" noch durch Stöbern in diesem Forum beantworten konnte:
Die Entscheidung trifft ein/e Richter/in, Dolmetscher - ich nehme an, nach Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz - wird durch das Gericht gestellt.
Die Entscheidung wird der/dem Asylbegehrenden im Anschluss regelmäßig durch eine/n Rechtspfleger/in erläutert. Wer ist hier für die Gestellung eines Dolmetschers zuständig?
Das Gericht? Der/die Asylbegehrende bzw. d. Antragsteller?
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen.
Gruß
B. Sedreg