Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, befindet sich der zu Betreunde in einer betreuten Wohneinrichtung. Da ist dann eh nichts mehr zu holen. Entweder er erhält nur den gestzlichen Barbetrag oder Grundsicherungsleistungen.
Genau dies ist dem Gläubiger mitzuteilen und dann kann dieser sich überlegen ob er weitere, für ihn kostenpflichte Schritte einleitet oder die Forderung ausbucht.Geld wird er wahrscheinlich nie sehen.
Schön, wenn immer mal wieder etwas in den SV hineininterpretiert wird. Bzgl. der Vermögensverhältnisse des Betreuten wissen wir nämlich gar nichts.
Der Betreute wohnt in einer Wohngruppe. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass der Betreute gerade nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Aber ich will nicht auch damit anfangen, zu spekulieren.
Dass ein Betreuer ein durch eine RA-Kanzlei verfasstes Forderungsschreiben, dem auch noch ein Titel zugrunde liegt, einfach an den Betreuten weiterleitet, halte ich ebenfalls für befremdlich.