Hallo !
Folgende zwei Fälle habe ich gerade vorliegen.
Beide Betreute waren obdachlos und sind dann in ein psychiatrisches Krankenhaus per Beschluss untergebracht worden.
Der eine Betreute wurde in der Zwischenzeit entlassen und wohnt jetzt bei seiner Mutter.
Beide Betreuer rechnen die Vergütung mit den Stundensätzen für eine in einer Wohnung lebende betreute Person ab. Wie geht ihr in solchen Fällen vor ?
Würde für die Zeit, in der die Betreuten in dem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht waren, eigentlich die Stundensätze für eine im Heim lebende betreute Person nehmen.
Was meint ihr ?