Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ich muss euch leider heute mit einem vermutlich total einfachen Fall belästigen. Ich stehe total auf dem Schlauch, möglicherweise dank saunaähnlichem Klima in meinem Büro...
Also: Ich habe ein Ordnungsgeldheft vorliegen. Es wurde ein Ordnungsgeld gegen den Beklagten wegen ungebührlichem Verhalten festgesetzt. Der Ordnungsgeldbeschluss wurde auch schon zugestellt. Jetzt soll ich das Ordnungsgeld vollstrecken und da setzt es bei mir aus. Ich habe schon soweit herausgefunden, dass ich wohl das Ordnungsgeld und die Zustellkosten zum Soll stelle und ein Schreiben an den Beklagten rausschicke. Nun meine Frage: wenn ich die Kostenrechnung erstellen möchte (wir arbeiten mit Jukos2), muss ich ein Gesetz und dann einen § auswählen. Welches Gesetz greift denn hier? GKG? GNotKG? Ein ganz anderes? Ich hab mir schon eine Ordnungsgeldmusterakte gesucht. Damals gab's aber noch die KostO und es wurde nach KostO angefordert. Nachfolger wäre dann ja das GNotKG. Das war aber kein Ordnungsgeld wegen ungebührlichem Verhalten. Macht das einen Unterschied?
Falls die Frage zu banal ist oder euch meine Eigeninitiative nicht ausreicht, genügt mir auch ein Hinweis, wie ich die Lösung selbst herausfinden kann. Gerade komme ich einfach absolut nicht weiter
Ich wünsche ein schönes sonniges Wochenende,
liebe Grüße
Lynn