Mir liegen hinsichtlich eines Antragstellers acht separate Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe vor, bei denen es jeweils um strafrechtliche Vorwürfe geht.
Dreimal Diebstahl - an unterschiedlichen Orten, zu unterschiedlichen Zeiten, unter ganz unterschiedlichen Umständen: m. E. je eine Bewilligung.
Eine gefährliche Körperverletzung - auch eine Bewilligung
Und dann noch drei Fahrten ohne Fahrerlaubnis, zweimal nebst "Anhang": die Fahrten fanden innerhalb einer Woche statt, einmal in Verbindung mit Trunkenheit, einmal in Verbindung mit Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Dazu gab es einen Monat zuvor einen weiteren Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich dachte an einmal für die Fahrten ohne Fahrerlaubnis, einmal wegen der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einmal für die Trunkenheitsfahrt.
Jetzt, wo ich es für euch auseinander gedröselt habe, lichtet sich auch der Nebel in meinem Kopf. Aber da ich mir nun schon mal die Mühe gemacht habe: Einwände, Meinungen, Anmerkungen?