Hallo Ihr Lieben,
ich bin gerade ratlos.
Ich habe in einem Zwangsversteigerungsverfahren als Schuldner einen im Vereinsregister gelöschten Verein. Lt. Eintragung im HR Ist der Verein aufgelöst durch Abweisung der Inso mangels Masse und dann erloschen wegen Wegfall sämtlicher Mitglieder.
Wer vertritt denn jetzt den gelöschten Schuldner in meinem Verfahren??
Ich habe gelesen bei Palandt, Rnr. 3 zu §41 BGB, dass ggf. ein Pfleger nach § 1913 BGB zu bestellen ist? Wer ist für die Bestellung sachlich zuständig? Oder ist das überhaupt der richtige Ansatz?
Es wäre sehr schön, wenn ihr mir helfen könntet. Finde nichts Genaueres zu diesem Sachverhalt ....
Vielen Dank schon mal.
LG