ich versteh sowieso nicht, wie man nicht fällige Kosten an die Gerichtskassen zur Einziehung übeweisen kann.
Wir haben hier auch so einige Gerichte, die das total gerne machen um die Akten in den Keller zu kriegen und unsere Gerichtskasse mit insolvenzgerichtlichen Aufgaben zu überlasten.
Ratenzahlung auf Gerichtskosten und pfändbare Einkommensteile
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ich versteh sowieso nicht, wie man nicht fällige Kosten an die Gerichtskassen zur Einziehung übeweisen kann.
Hat doch gar keiner gesagt. Es geht doch nur um "freiwillige" Vorschusszahlungen, bei denen dann die Zahlungsanzeigen zur Akte flattern (und natürlich freundlichst begrüßt werden).
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Und dass die Kosten nicht fällig sind, wissen die Schuldner doch auch nicht. Da kommt ein hochoffizielles Schreiben vom Amtsgericht und man will ja im Insolvenzverfahren nix falsch machen und vielleicht noch seine RSB riskieren; da wird dann munter drauflos gezahlt. Irgendwie verständlich, wenn man der Schuldner ist und nicht ausreichend aufgeklärt wurde.
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Na ja, solche Spielchen mache ich nicht mit den Schuldnern. Ich hab auch welche, die ohne hierzu verpflichtet sind - worauf ich auch hinweise ! - die GK zahlen wollen, unabhängig von 48 Monaten und so. (Allerdings verfolg ich die, die im Verfahren mauern auch "bis in's Wertfach" :D) )
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Ich habe auch noch einmal eine Frage zu "später" Stunde.
Kann der Schuldner seine freiwilligen Zahlungen auf die Verfahrenskosten beschränken?
In meinem Fall hat der Schuldner so viel an den Treuhänder freiwillig geleistet, dass auch etwas für die Gläubiger da wäre.
Oder ist der Betrag an den Schuldner auszukehren? -
Schau mal in § 292 Abs. 1 S. 2 InsO rein: Stichwort "sonstige Leistungen des Schuldners". M. E. ist zu verteilen.
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... oder sie hat ausdrücklich nur einen Vorschuss für die Kosten geleistet, dann wäre zurückzuzahlen.
Da überlege ich auch bei jedem Fall neu.
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Kann der Schuldner seine freiwilligen Zahlungen auf die Verfahrenskosten beschränken?
Nö.
In meinem Fall hat der Schuldner so viel an den Treuhänder freiwillig geleistet, dass auch etwas für die Gläubiger da wäre.
Verteilen.
Oder ist der Betrag an den Schuldner auszukehren?
Nö.
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Kohte / Grote / Ahrens / Busch + Wimmer zu § 292 InsO:
Zur Verteilungsmasse gehören die Beträge, die er aufgrund der Abtretung erlangt, aber auch die Hälfte der Erbschaft nach § 295 Abs. 1 Satz 2 InsO, die Zahlungen des selbstständigen Schuldners nach § 295 Abs. 2 InsO sowie etwaige freiwillige Leistungen des Schuldners.
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Vielen Dank. Dann wird also verteilt.
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Bei mir fragt der Treuhänder immer beim Schuldner an.
Ich fände es ziemlich unfair, wenn der Schuldner auf die Kosten Zahlungen aus seinem unpfändbaren leistet und man dann den Überschuss einfach verteilt. Außerdem gab es da doch mal vor kurzem eine Entscheidung, ich meine des AG Hamburg, wo es darum ging und wo der Treuhänder zu Schadenersatz für die unrechtmäßige Verteilung verpflichtet wurde.
Die freiwilligen Leistungen aus Ahrens pp. sind natürlich Zahlungen gemeint, die der Schuldner für Leistung an Gläubiger leistet. Das ist aber ja hier nicht der Fall.
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AG Hamburg, InsBüro 2016, 304 (oder siehe Zinso weiter unten). Da ging es um Zahlungen des Schuldners nach Ablauf der Abtretungszeit. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
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Mosser bist Du sicher, dass das Aktenzeichen stimmt. ZinsO 2016, 304 ist bei mir ein Aufsatz.
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Mosser bist Du sicher, dass das Aktenzeichen stimmt. ZinsO 2016, 304 ist bei mir ein Aufsatz.
AG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2016 – 17a C 456/15 –
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Mosser bist Du sicher, dass das Aktenzeichen stimmt. ZinsO 2016, 304 ist bei mir ein Aufsatz.
ZInsO 2016, 584-586
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Mosser bist Du sicher, dass das Aktenzeichen stimmt. ZinsO 2016, 304 ist bei mir ein Aufsatz.
ZInsO 2016, 584-586
Oh Sorry, ich hatte die aus Insbürö, 2016, 304. Aber Zinso ist natürlich besser zu finden.
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Ich stell mich mal quer und sage, dass die Entscheidung des AG Hamburg nicht einschlägig ist, da sie das laufende Verfahren betrifft.
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Hier wird auch verteilt. Hat sich allerdings auch noch kein Schuldner beschwert. Wenn er nur auf die Kosten zahlen will, dann soll er halt exakt so viel zahlen wie er muss. Fertig. Lässt sich ja problemlos ermitteln. Alles andere sind für mich freiwillige Zahlungen, die gerne den Gläubigern zugute kommen dürfen.
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Stimmt. Läuft ja überall so: ich zahle auf was bestimmtes und wenn ich zuviel zahle wird's halt auf andere Dinge verrechnet. Will ich das nicht, muss ich halt aufpassen 😉.
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