Ratenzahlung auf Gerichtskosten und pfändbare Einkommensteile

  • ich versteh sowieso nicht, wie man nicht fällige Kosten an die Gerichtskassen zur Einziehung übeweisen kann.
    Wir haben hier auch so einige Gerichte, die das total gerne machen um die Akten in den Keller zu kriegen und unsere Gerichtskasse mit insolvenzgerichtlichen Aufgaben zu überlasten.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • ich versteh sowieso nicht, wie man nicht fällige Kosten an die Gerichtskassen zur Einziehung übeweisen kann.

    Hat doch gar keiner gesagt. Es geht doch nur um "freiwillige" Vorschusszahlungen, bei denen dann die Zahlungsanzeigen zur Akte flattern (und natürlich freundlichst begrüßt werden).

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Und dass die Kosten nicht fällig sind, wissen die Schuldner doch auch nicht. Da kommt ein hochoffizielles Schreiben vom Amtsgericht und man will ja im Insolvenzverfahren nix falsch machen und vielleicht noch seine RSB riskieren; da wird dann munter drauflos gezahlt. Irgendwie verständlich, wenn man der Schuldner ist und nicht ausreichend aufgeklärt wurde.

  • Na ja, solche Spielchen mache ich nicht mit den Schuldnern. Ich hab auch welche, die ohne hierzu verpflichtet sind - worauf ich auch hinweise ! - die GK zahlen wollen, unabhängig von 48 Monaten und so. (Allerdings verfolg ich die, die im Verfahren mauern auch "bis in's Wertfach" :D) )

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    :daumenrau

  • Ich habe auch noch einmal eine Frage zu "später" Stunde.

    Kann der Schuldner seine freiwilligen Zahlungen auf die Verfahrenskosten beschränken?

    In meinem Fall hat der Schuldner so viel an den Treuhänder freiwillig geleistet, dass auch etwas für die Gläubiger da wäre.
    Oder ist der Betrag an den Schuldner auszukehren?

  • ;)

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  • Bei mir fragt der Treuhänder immer beim Schuldner an.

    Ich fände es ziemlich unfair, wenn der Schuldner auf die Kosten Zahlungen aus seinem unpfändbaren leistet und man dann den Überschuss einfach verteilt. Außerdem gab es da doch mal vor kurzem eine Entscheidung, ich meine des AG Hamburg, wo es darum ging und wo der Treuhänder zu Schadenersatz für die unrechtmäßige Verteilung verpflichtet wurde.

    Die freiwilligen Leistungen aus Ahrens pp. sind natürlich Zahlungen gemeint, die der Schuldner für Leistung an Gläubiger leistet. Das ist aber ja hier nicht der Fall.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • AG Hamburg, InsBüro 2016, 304 (oder siehe Zinso weiter unten). Da ging es um Zahlungen des Schuldners nach Ablauf der Abtretungszeit. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Mosser (13. Juli 2016 um 10:53) aus folgendem Grund: falsche Zeitschrift

  • Mosser bist Du sicher, dass das Aktenzeichen stimmt. ZinsO 2016, 304 ist bei mir ein Aufsatz.

    ZInsO 2016, 584-586

    Oh Sorry, ich hatte die aus Insbürö, 2016, 304. Aber Zinso ist natürlich besser zu finden.

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  • Hier wird auch verteilt. Hat sich allerdings auch noch kein Schuldner beschwert. Wenn er nur auf die Kosten zahlen will, dann soll er halt exakt so viel zahlen wie er muss. Fertig. Lässt sich ja problemlos ermitteln. Alles andere sind für mich freiwillige Zahlungen, die gerne den Gläubigern zugute kommen dürfen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Stimmt. Läuft ja überall so: ich zahle auf was bestimmtes und wenn ich zuviel zahle wird's halt auf andere Dinge verrechnet. Will ich das nicht, muss ich halt aufpassen 😉.

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