Ich hoffe, ihr könnt mir in dieser Sache weiterhelfen:
A ist verstorben und hinterlässt ein Grundstück. Es gibt ein Testament, in dem er Sohn B als Alleinerben und dessen Kinder C und D als Ersatzerben einsetzt. Es gibt keine weiteren Verwandten, die testamentarische entspricht daher der gesetzlichen Erbfolge.
B stellt einen Antrag auf Grundbuchberichtigung unter Vorlage des Testaments. Ich habe mir die Nachlassakte beigezogen und gesehen, dass B die Erbschaft (testamentarisch und gesetzlich) ausgeschlagen hat. Da B auf Aufforderung nicht weiter reagiert hat und mir keinen Erbschein vorgelegt hat (...), habe ich seinen Antrag zurückgewiesen. Nun kämen also C und D in Betracht. C hat "damals" nach Ausschlagung von B auch aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen, D allerdings nur nach gesetzlicher Erbfolge. Deshalb habe ich D angeschrieben und als er sich nicht meldete, ein Verfahren nach § 82 GBO eingeleitet, da ich davon ausgehe, dass er testamentarisch berufener Erbe ist. Nun liegt dem Nachlassgericht eine neue Ausschlagung des D vor, in der er die testamentarische Erbfolge ausschlägt mit der Begründung, dass er von dieser nichts wusste, da ihm nach Ausschlagung des B das Nachlassgericht nicht auf das Testament hingewiesen habe. Nach Akteneinsicht stimmt dieses Versäumnis von vor 20 Jahren leider...
Wie gehe ich denn jetzt am besten vor? Wer prüft die Wirksamkeit der neuen Ausschlagung?